Die Konsequenzen sind absehbar

21.09.2017

In einer Gastkolumne für die Tageszeitung "neues deutschland" nahm Helmut Scholz zum vorläufigen Inkrafttreten von CETA Stellung. Wir dokumentieren den Beitrag.

Das vorläufige Inkrafttreten des CETA-Abkommens an diesem Donnerstag geschieht nicht mit einem lauten Knall. Viele Veränderungen durch das Freihandelsabkommen EU-Kanada werden erst allmählich wirksam werden. Aber einige Konsequenzen sind bereits jetzt absehbar.

So werden die Landwirte in Europa stark unter Konkurrenzdruck geraten – aber eben erst nach den vereinbarten Übergangsfristen von drei bis sieben Jahren für sensible Produkte. Die belgische Regierung wird künftig regelmäßig berichten müssen, welche wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen CETA haben wird. Einen solchen Bericht würde ich mir auch von der künftigen Bundesregierung wünschen. Es wäre doch wichtig zu erfahren, ob etwa kanadische Bergbaugiganten verstärkt in den europäischen Markt eintreten und was das für die Umwelt bedeutet.

Oder: Mit Inkrafttreten von CETA bestehen bei Kommunen, Ländern und Bund neue Informations- und Konsultationspflichten gegenüber kanadischen Behörden und Unternehmen. Wird das die notwendige Modernisierung unserer Regulierungen verlangsamen? Welche Arbeitsplätze und Löhne geraten unter Druck? Die Tufts University berechnete, dass der Wirtschaftswandel durch CETA bis 2023 in der EU mehr als 200.000 Jobs kosten wird.

Der französische Präsident Emmanuel Macron hält seit Kurzem einen sehr kritischen Bericht über CETA in der Hand, den er bei Professoren selbst in Auftrag gegeben hatte. Deren Hauptkritik: CETA belastet den Klimaschutz. Die Auswirkungen von erleichtertem Handel mit Öl aus kanadischen Teersanden oder die Folgen von noch mehr Warentransport über den Atlantik und damit auch höherem CO2-Ausstoß wurden in dem Vertrag nicht bedacht.

Ausgerechnet Frankreichs Präsident muss nun auf die Fakten reagieren, dass mit dem Freihandelsvertrag die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens akut gefährdet ist. Auch deshalb, weil CETA keinerlei Anreize für die Entwicklung und Nutzung umweltfreundlicher Technologien vorsieht. Ebenso wird das Recht auf neue gesetzliche Regelungen für die Umwelt und Gesundheit in CETA zwar benannt, jedoch ohne ausdrücklichen Verweis auf das in der EU praktizierte Vorsorgeprinzip, das die Bevölkerung bereits schützen soll, bevor Gefahren eintreten.

In mehreren Ländern wurde inzwischen das jeweilige Verfassungsgericht mit der Prüfung von CETA beauftragt, darunter Deutschland, Frankreich und Österreich. Belgien hat den Europäischen Gerichtshof angerufen. Alle Gerichte haben signalisiert, dass sie die Aufgabe sehr ernst nehmen und sich intensiv mit der Prüfung befassen werden. Das kann dann natürlich auch etwas dauern. Am Ende werden wir wissen, ob CETA mit den geltenden Europäischen Verträgen und den Verfassungen der Mitgliedstaaten vereinbar ist. Im Kern geht es um die »regulatorische Zusammenarbeit« und damit in allen Fällen umd das in CETA geschaffene Sondergericht für Investorenschutz, ICS. Dieses Sondertribunal könnte beispielsweise angerufen werden, wenn es eine Verschärfung der Schadstoffgrenzwerte durch Staaten geben würde und Unternehmen damit ihre Profite in Gefahr sehen.

An der Rolle dieser Sondergerichte wird übrigens auch der jüngste Vorschlag des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker nichts ändern, Handelsaspekte und Investorenschutz in zwei verschiedene »Pakete« zu packen. Die EU-Kommission versucht bereits, die fertig ausgehandelten Freihandelsabkommen mit Vietnam und Singapur wieder zu öffnen, um mit Zustimmung der Partner den Investorenschutz auszugliedern. Stimmt der Rat dem neuen Verfahren zu, käme künftig lediglich das Investorenschutzabkommen zwischen der EU und dem Partner noch im Bundestag und den anderen nationalen Parlamenten zur Ratifizierung. Über alle Aspekte von Handel mit Waren und Dienstleistungen und über die regulatorische Kooperation würde allein auf EU-Ebene entschieden werden.

Daraus ergibt sich meine Forderung, dass sich der Bundestag und die anderen Parlamente der Mitgliedstaaten viel früher mit solchen Abkommen befassen müssen. Parlamente sollen das Abstimmungsverhalten der Minister demokratisch definieren, bevor sie im Rat in Brüssel zum Beispiel die Position Deutschlands zum Beginn und Ziel von Verhandlungen festlegen. Allerdings: Im Augenblick sind im Bundestag nur die LINKE und die Grünen gegen Sondergerichte für Investorenschutz in Handelsabkommen. Über CETA wird der am Sonntag neu zu wählende Bundestag noch abstimmen.

Helmut Scholz ist Mitglied im Europäischen Parlament und dort handelspolitischer Sprecher der Delegation DIE LINKE.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1064415.ein-leiser-knall-namens-ceta.html?sstr=Scholz

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