Wie wirkt sich TTIP auf regionaler Ebene aus?

Bei den Verhandlungen zwischen der EU und der USA um die Transnationale Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) geht es auch in nicht geringem Umfang um den Handel mit Dienstleitungen, sowohl private wie auch öffentliche. Für viele öffentliche Dienstleistungen sind in Deutschland die Kommunen zuständig, die diese entweder selbst erbringen oder sie bei privaten oder halböffentlichen Unternehmen in Auftrag geben. TTIP wird Einfluss darauf haben, welche Dienstleistungen zukünftig überhaupt noch von den Kommunen selbst erbracht werden dürfen und welche Dienstleistungen in einem Wettbewerbsverfahren ausgeschrieben werden müssen. Auch die Bedingungen öffentlicher Ausschreibungen werden von den TTIP-Bestimmungen abhängen.

Die Investitionsschutzregelungen werden voraussichtlich dazu führen, dass die Entscheidungsfreiheit der Städte und Kommunen wesentlich eingeschränkt wird, weil sie Schadensersatzansprüche befürchten müssen. Verschärft eine Kommune beispielweise Umweltauflagen und schmälert damit den Gewinn einer Fabrik in ihrem Gemeindegebiet, kann der Investor dies als "indirekte Enteignung" interpretieren: Er hat Kapital in eine Anlage gesteckt, die durch Umweltauflagen an Profitabilität verliert, und kann deshalb die Entwertung von investiertem Kapital vor ein Schiedsgericht bringen und von der Kommune Schadensersatz fordern. Auch die Finanzierung öffentlicher Einrichtungen wie z.B. Schwimmbäder oder Bibliotheken wäre im Grunde eine "indirekte Enteignung" - Unternehmen, die ein Schwimmbad betreiben, hätten das Recht, ebenfalls von der Stadt oder der Kommune finanziert zu werden.

Der Privatisierungsdruck auf die Kommunen könnte stark zunehmen, da für bestimmte Dienstleistungen ein freier Marktzugang gewährt werden muss. In den Verträgen stehen so genannte Negativlisten - für alle Dienstleistungen, die nicht aufgeführt sind, muss ein freier Marktzugang gewährleistet werden. Nur wenige öffentliche Dienstleistungen wie Justiz, Polizei, Strafvollzug sollen von der Liberalisierung ausgeklammert werden sollen, nicht aber Bildung, Kultur, Wasser und Abwasser. Eine Rekommunalisierung der Energienetze, wie z.B. der Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe nach dem erfolgreichen Volksentscheid "Unser Wasser", wäre in Zukunft so gut wie unmöglich. Auch die Berücksichtigung sozialer und ökolgischer Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wäre zukünftig nicht mehr möglich.

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