Transatlantisches Casino

Die EU drängt auf die Einbeziehung von Finanzdienstleitungen in das Freihandelsabkommen mit den USA. Das birgt viele Risiken.

13.12.2014
Stefan Herweg, Constantin Braun

Finanzdienstleistungen standen bei der Kritik am Transatlantischen Freihandels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP - Transatlantic Trade and Investment Partnership) bislang nicht im Vordergrund. Weitgehend unbemerkt von der öffentlichen Debatte drängt aber insbesondere die EU darauf, diesen Bereich auf die Verhandlungsagenda zu setzen. Die Interessen der Finanzindustrie sind kurz nach dem selbst verursachten Koma der Finanz- und Bankenkrise schon wieder wichtiger als die Bedürfnisse der Mehrheit der Bevölkerungen.

Dienstleistungen werden nicht in New York auf ein Schiff geladen und in Antwerpen oder Hamburg wieder ausgepackt. Trotzdem werden sie gehandelt. Dabei geht es um grenzüberschreitende Angebote - etwa um das transnationale Agieren eines Onlinefilmverleihs aus Großbritannien oder, dass ein Aktiendepot bei einer amerikanischen Bank von Kunden in Europa gehalten werden kann. Die TTIP-Regeln umfassen dabei nicht nur Kundengeschäfte, sondern das ganze Repertoire der glitzernden Finanzwelt: Aktien- und Derivatehandel, Versicherungen, private Altersvorsorge, Steuerberatung sowie spekulative Beteiligungen über Hedgefonds und anderes.

Verdeckt hinter dem Diskurs über den Abbau von sogenannten Handelshemmnissen geht es um den Abbau von Gewinnhemmnissen für private Fonds, Banken und Spekulanten. Diese sind im Finanzsektor insbesondere die zaghaften Regulierungsansätze, die zukünftige Milliardenrettungen von Finanzinstituten durch die Steuerzahler verhindern sollen. Die Freihandelswaffen gegen diese Regulierungen heißen dabei Marktzugang (»market access rules«), gemeinsamer Regulierungsrahmen (»regulatory cooperation«) sowie Investorenklage-System (»Investor-state dispute settlement« / ISDS).

Marktzugangsregeln und das Inländerprinzip des Freihandels verbieten die Ungleichbehandlung von Unternehmen. Damit machen sie beispielsweise die staatlich abgesicherte Gemeinwohlorientierung der Sparkassen oder die geplanten Positionslimits bei Nahrungsmittelspekulationen in der EU angreifbar. Zudem könnten europäische Finanzinstitute die strikteren Kapitalhinterlegungs- und Transparenzvorschriften der amerikanischen Aufsichtsbehörden attackieren und geplante Regeln zur Begrenzung der impliziten öffentlichen Garantien von »too-big-to-fail«-Banken (übersetzt etwa: zu groß um kaputtzugehen) würden unmöglich.

Über einen gemeinsamen Regulierungsrahmen würden Gesetze nach und nach angeglichen und auch zukünftige Gesetzesvorschläge noch vor der Einbringung in die Parlamente nach der Maßgabe geprüft, die Industrie »nicht mehr zu kosten als unbedingt nötig«. Ähnliche Formulierungen schrieben die EU-Verhandler fast wortgleich aus Positionspapieren von britischen Finanzlobbyisten ab. Das gleiche Prinzip soll demnach auch gängige Einschränkungen für die Marktzugangsregeln (»prudential carve-outs«) begrenzen. Diese geben bisher Regierungen bei anderen Abkommen das Recht, im Namen des allgemeinen Interesses (hier bspw. Finanzmarktstabilität oder Anlegerschutz) von Handelsverträgen abzuweichen. Sollte sich die EU durchsetzen, wäre dieser Ausweg allerdings dahin.

Schwammige Formulierungen und viel zu allgemein gehaltene »Rechte« für Unternehmen werden zu exponentiell steigenden Streitfällen führen. Verhandelt werden diese mit TTIP nicht in Parlamenten oder Gerichten, sondern vor exklusiven Investor-Staat-Schiedsstellen, die weder öffentlich tagen, noch Rechtsmittel gegen getroffene Urteile erlauben. Vielmehr versprechen sie privaten Firmen Kompensation aus den Taschen der Steuerzahler für durch Regulierung erfahrene Verluste und ermöglichen sogar, ursprünglich eingeplante Gewinne einzuklagen, wenn zum Beispiel risikoreiche Geschäftspraktiken eingeschränkt werden. Handelsverträge stehen hierbei nicht nur über EU-Recht, sondern auch über nationalem Recht.

Zusammen führen all diese Praktiken zu einer von EU-Kommissaren öffentlich geforderten »Disziplinierung«: Von gewählten Regierungen wohlgemerkt - nicht von privaten Finanzinstituten - mit milliardenschweren Risiken für die Allgemeinheit. Dabei spielt für die EU offenbar keine Rolle, dass es außerhalb von Freihandelsabkommen schon ausreichend Foren für die Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU im Bereich der Finanzwirtschaft gibt. Die USA fordern deshalb schon seit Beginn der Verhandlungen, Finanzdienstleistungen von TTIP auszuschließen. Aus gutem Grund.

Die Autoren sind Mitarbeiter des Abgeordneten im Europaparlament Fabio De Masi (Die Linke).

Der Artikel erschien in der jungen Welt am 31. Dezember 2014.

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