Betrifft: Freihandelsabkommen, Klagerechte, Staatsanleihen

Anfrage von MdEP Fabio De Masi (DIE LINKE) an die EU-Kommission

29.10.2015
Fabio De Masi, MdEP

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die EU-Kommission vom 29. Oktober 2014:

Beabsichtigt die Kommission, die Mechanismen für die Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten in Freihandelsabkommen so zu gestalten, dass auch Finanzinvestoren etwa bei Umschuldungen/Staatsbankrotten Klagerechte haben (unabhängig davon, welcher rechtliche Rahmen für die Begebung von Staatsanleihen angewendet wird)?

Antwort von EU-Kommissarin Cecilia Malmström im Namen der EU-Kommission vom 7. Januar 2015:

Im Prinzip enthalten alle neuen in Euro emittierten Anleihen eine Umschuldungsklausel, die eine Umschuldung ermöglicht, sofern eine festgelegte Mehrheit der Anleihegläubiger dem zustimmt. Der Wortlaut des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) stellt sicher, dass gegen eine ausgehandelte Umschuldung bei Staatsanleihen ohne Umschuldungsklausel nicht im Rahmen der Investor-Staat-Streitbeilegung vorgegangen werden kann. Die Kommission befasst sich zurzeit intern und in Konsultationen mit den Mitgliedstaaten damit, wie diese Frage in laufenden und künftigen Verhandlungen über Freihandelsübereinkünfte zu behandeln ist.

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